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Rechtliche Aspekte der Ausbildung:

Ein Wort zum Begriff "Klangtherapeut": Gleich vorab,
dieser Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Wenn Du eine Triangel anschlagen
kannst und Du meinst, Du kannst Dich Klangtherapeut nennen und hast die
rechtlichen Voraussetzungen dafür, dann darfst Du Dich so nennen, wie Dein
Kollege, der vielleicht drei Jahre die Klang- oder Musiktherapie studiert hat.
Leider ist es so. Also musst Du Dein Können selbst einschätzen und Dich so
nennen oder nicht. Es kann natürlich auch sein, dass Du viele Erfahrungen auf
dem Gebiet und anderen gesammelt hast, gute Fähigkeiten hast und auch gute
Erfolge vorzuweisen hast, warum sollst Du Dich dann nicht so nennen. Viel Wissen
ist auch nicht immer eine Garantie dafür, dass man den Menschen helfen kann. Die
Verantwortung liegt also bei Dir.
Therapeutisch tätig sein darf in Deutschland nur, wer
Arzt oder Heilpraktiker ist und als Heilpraktiker dies auch beim Gesundheitsamt
hat überprüfen lassen.
Hier kannst Du Dir das
Heilpraktikergesetz
genauer anschauen.
Du kannst Dich Klangmasseur nennen, dann kommst Du aber
vielleicht mit Physiotherapeuten oder medizinischen Masseuren in Konflikt oder
Du bietest einfach Klangmassagen an.
Massagen zur Gesunderhaltung oder
Gesundheitsprävention, zur Entspannung oder zur allgemeinen Stärkung des
Energiezustandes eines Menschen, darfst Du jederzeit anbieten, grob gesagt
alles, was unter dem Begriff: "Gesundheit und Wellness" läuft.
Auch Klangheilung kann man anbieten, wenn man sich
darauf beruft, dass man hauptsächlich energetisch, geistig, feinstofflich
arbeitet und die Klangschale sozusagen nur zur Unterstützung braucht. dann
kannst Du Dich auch Klangheilerin nennen. In anderen Ländern ist der Begriff
"sound-healer" schon lange eingeführt. Wovor Du Dich aber hüten solltest, ist
anzukündigen, dass Du heilst, also keine Heilungsversprechen abgeben, das ist
verboten. Wenn jemand dabei "nebenbei" geheilt wird, ist es natürlich nicht
verboten. Schaue Dir bitte die Richtlinien des Dachverbandes für Geistiges
Heilen e.V. DVH
an und lass Dir unterschreiben, dass Du
keine Heilversprechen abgibst. Ein Blatt an der Praxiswand zum Durchlesen tut es
auch.
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